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Neue Ausschreibung 2023/2024 für den Kauf von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen

In der Lombardei, einer Region in Italien, ist es gemäß dem Regionalgesetz 23/99 möglich, eine Rückerstattung für den Kauf bestimmter Geräte zur Verfügung zu stellen, die Menschen mit Behinderungen oder ihren Familien technologisch fortschrittliche Hilfsmittel oder Instrumente zugutekommen lassen sollen.

Rückerstattung beim Kauf von medizinischen Geräten in der Lombardei

In der Lombardei wurde am 16. Januar 2024 eine neue Ausschreibung aktiviert, die sich hauptsächlich an Menschen mit Behinderungen oder Lernstörungen richtet. Es geht um den Kauf von Hilfsmitteln oder technologisch fortgeschrittenen Instrumenten, die das Ziel haben, ihre Lebensqualität zu verbessern.

Das Gerät sollte dazu beitragen, eine Verbesserung zu erreichen:

  1. der Unabhängigkeit der Person, insbesondere im Hinblick auf alltägliche Aktivitäten, die auch im eigenen Zuhause stattfinden;
  2. der sozialen und beruflichen Beziehungen, um eine bessere Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen;
  3. der eigenen körperlichen und funktionellen Grenzen, die motorische, visuelle, auditive, intellektuelle, sprachliche oder auch lernbezogene Störungen umfassen können.

 

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Wer ist für die Ausschreibung zugelassen?

Menschen mit Behinderungen, die im ATS-Gebiet der Region Lombardei wohnen, können sich bewerben, unabhängig von ihrem Alter, vorausgesetzt, sie haben einen gültigen ISEE (Äquivalenter Wirtschaftlicher Situation-Indikator) von €30.000 oder weniger.

Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten 5 Jahren keine gleichwertige Unterstützung erhalten haben für die gleiche Hilfe oder das gleiche Instrument im gleichen geografischen Bereich. Wenn Sie jedoch bereits in den letzten 5 Jahren von der Unterstützung profitiert haben, können Sie sich nur bewerben, wenn Sie beabsichtigen, sie zur Ersetzung, Anpassung oder Verbesserung der zuvor gekauften Hilfe oder des Instruments zu verwenden.

Für die Finanzierung sind auch Instrumente und Hilfsmittel zugelassen, die für kurze Zeiträume gemietet, vermietet, geleast oder abonniert wurden, solange sie in die Definition einer Hilfe gemäß der internationalen Norm EN ISO 9999 passen:

“jedes Produkt, Instrument, Gerät oder technologische System, sei es spezialisierte Produktion oder allgemeiner Handel, das dazu dient, Behinderungen oder Einschränkungen vorzubeugen, auszugleichen oder zu lindern.”

Das Hilfsmittel/Instrument sollte mindestens 300,00 € kosten und darf 16.000,00 € nicht überschreiten. Es wird eine Rückerstattung in Höhe von 70% der anrechenbaren Kosten gewährt.

Das Gondola AMPS-Gerät ist in der Ausschreibung enthalten

Unter den technologisch fortschrittlichen Hilfsmitteln und Instrumenten, die in der Ausschreibung erstattet werden, ist auch das medizinische Gerät Gondola enthalten, das die AMPS-Therapie bietet, eine innovative Behandlung für Gangstörungen aufgrund neurologischer Erkrankungen wie Parkinson und Schlaganfall.

Dank dieser Ausschreibung hatten viele Menschen in der Lombardei, einer Region in Italien, die Möglichkeit, sich das Gerät für die Therapie zu Hause anzuschaffen und so ihre Bewegungsfreiheit wiederzuerlangen.

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Was ist zu tun, um an der Ausschreibung teilzunehmen?

Um sich für die Ausschreibung zu bewerben, muss ein Antrag exklusiv über die Online-Plattform Bandi Online der Region Lombardei gestellt werden auf der Seite der Ausschreibung bis zum 31. Dezember 2024.

Webseite besuchen und bewerben

Zusätzlich zum Antragsformular müssen die in der folgenden Liste aufgeführten Dokumente beigefügt werden. Fehlt eines der unten aufgeführten Dokumente, wird der Antrag nicht zur Ausschreibung zugelassen.

  1. Kopie des Kostenvoranschlags, der Rechnung, des steuerlichen Belegs des Kaufs oder des sprechenden Kassenbelegs mit Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, im Falle von besonders teuren Hilfsmitteln oder Instrumenten, die über Ratenzahlung erworben wurden, Kopie des Finanzierungsvertrags.
  2. Das Rezept für das Hilfsmittel/Instrument, ausgestellt von einem Facharzt

Anträge können ausschließlich für ein einziges Instrument/Hilfsmittel pro Person gestellt werden, das bis zu 2 Jahre vor der Antragstellung erworben wurde.

Die Zuschüsse, die 70% der Gesamtkosten des Hilfsmittels abdecken, werden nach der Reihenfolge der Rangliste vergeben, bis das Budget erschöpft ist.

Für weitere Informationen oder Klärungen bezüglich der Ausschreibung können Sie kontaktieren: ausililegge23@regione.lombardia.it.

AUSSCHREIBUNGEN DER VORHERIGEN JAHRE

2019/2023 – Ausschreibung in der Lombardei für den Kauf von Hilfsmitteln oder technologischen Instrumenten.pdf

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